Unterhalt für erwachsene Kinder: Wie lange muss man zahlen?

Der Kindesunterhalt gilt normalerweise nur, wenn das Kind noch nicht volljährig ist. Doch es gibt Ausnahmen, die die Ausbildungssituation des Kindes berücksichtigen. Dieser Artikel erklärt, wer überhaupt Anspruch hat und wie es mit dem Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen aussieht.

Kindesunterhalt: Grundsätzliches

Der Unterhaltsanspruch setzt folgende zwei Bedingungen voraus, die erfüllt sein müssen:

  • Das Kind muss bedürftig sein. Das bedeutet: Der Unterhaltsberechtigte darf seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten.
  • Der Unterhaltspflichtige muss fähig sein, Unterhalt zahlen zu können. Der zahlende Elternteil muss seinen Verpflichtungen nachkommen können, ohne den eigenen Lebensunterhalt zu gefährden. Den notwendigen Eigenbedarf bezeichnet man als Selbstbehalt.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Einen Überblick über den zu zahlenden Betrag gibt die Düsseldorfer Tabelle.

Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Unterhaltszahlungen für minderjährige bzw. volljährige Kinder. Dieser Text wird sich nur mit dem Unterhalt für volljährige Kinder beschäftigen.

Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern

Volljährige Kinder müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine gesunde und volljährige Person dazu in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wenn sich das Kind weiterhin in Ausbildung oder Studium befindet, ist es laut Gesetz weiterhin bedürftig. Somit hat es auch über die Volljährigkeit hinaus Anspruch auf Unterhalt.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt soll den Unterhaltspflichtigen davor schützen, seinen eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Der Lebensstandard soll durch Unterhaltszahlungen nicht gefährdet werden. Einen Eindruck von den zu erwartenden Kosten vermittelt die Düsseldorfer Tabelle.

Der Selbstbehalt steigt bei volljährigen Kindern immer weiter an. Der Selbstbehalt gegenüber einem minderjährigen Kind liegt also um einiges niedriger.

Grundsätzlich prüfen die Gerichte den Unterhaltsanspruch und den Selbstbehalt nach Einzelfall. Alte Urteile können bei einer Rechtsberatung zur Abschätzung der eigenen Situation hinzugezogen werden.

Unterhalt nach der Ausbildung

Es ist möglich, dass auch nach der Ausbildung Unterhaltsansprüche auf die Eltern zukommen. Das volljährige Kind muss bedürftig sein und die Eltern müssen leistungsfähig sein. Trotzdem greift auch hier der höhere Selbstbehalt bei volljährigen Kindern.

Wenn ein Kind nach der Ausbildung nicht in der Lage ist, wirtschaftlich selbstständig zu werden, hat es Unterhaltsanspruch. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert der Elternunterhalt oder der Enkelunterhalt.

Fazit

Volljährige Kinder können einen Anspruch auf Unterhalt haben. Dies ist im Einzelfall abzuklären. Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind, können nicht plötzlich wieder bedürftig werden. Hier kommen keine Unterhaltsansprüche auf die Eltern zu. Der Selbstbehalt errechnet sich nach dem Alter des Kindes.