Im Jahr (es gilt immer vom 01.01. - 31.12. eines Jahres) sind maximal für 28 Tage je 10,-€ zu bezahlen. Das gilt auch, wenn man in einer Kur ist. Wenn man allerdings zum Ende eines Jahres in einem Krankenhaus ist und direkt danach (neues Jahr) zur Kur fährt, wird das ganze als Weiterbehandlung/Heilbehandlung angesehen, und man muss dann während des Kuraufenthaltes nur noch die Differenz zum alten Jahr bezahlen.