Volksbanken und Raiffeisenbanken – gibt es da einen Unterschied oder sind es zwei Bezeichnungen für dieselbe Bank?

Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt es in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Beide Formen zählen zu den Genossenschaftsbanken, wobei Volksbanken vorwiegend in Städten und Raiffeisenbanken auf dem Land entstanden. Heute firmieren etwa 40% der Genossenschaftsbanken als Volksbank, 35% als Raiffeisenbank und 15% als Volks- und Raiffeisenbank. Die übrigen 10% tragen andere Bezeichnungen, wie z.B. Sparda-Bank.

Das Genossenschaftsprinzip

Unter genossenschaftlichem Handeln versteht man den freiwilligen Zusammenschluss von Personen zum gemeinsamen Erreichen wirtschaftlicher Erfolge. Volksbanken und Raiffeisenbanken gehen auf die Grundsätze der Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Franz Hermann Schulze-Delitzsch zur Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zurück.

Geschichte der Genossenschaftsbanken

Entstehung der Raiffeisenbanken

Die ersten landwirtschaftlichen Genossenschaftsbanken sollten mittellose Landwirte und landwirtschaftliche Einkaufsgemeinschaften beim günstigen Erwerb von Saatgut und Düngemitteln unterstützen. Die ersten genossenschaftlichen Institute waren der 1848 gegründete Flammersfelder Hilfsvereins zur Unterstützung unbemittelter Landwirte und der Heddesdorfer Darlehnskassenvereins von 1864. In den Anfangszeiten bestand das Geschäft der Raiffeisenbanken zu 90% aus Warengeschäften.

Dank des großen Anteils von Friedrich Wilhelm Raiffeisen an der Erfolgsgeschichte der landwirtschaftlichen Genossenschaften wurde „Raiffeisen“ ein Namensbestandteil der landwirtschaftlichen Geldinstitute. Auch heute noch besitzen einige Raiffeisenbanken neben dem klassischen Bankgeschäft einen kleinen warenwirtschaftlichen Betrieb.

Entstehung der Volksbanken

Etwa zur gleichen Zeit als die ersten Raiffeisenbanken enstanden, wurde in Darmstadt 1862 die erste städtische Genossenschaftsbank gegründet. Sie entstand aus dem seit 1852 bestehenden Darlehensverein für Darmstadt und Bessungen und wurde 1862 nach den Grundsätzen von Franz Hermann Schulze-Delitzsch in eine Genossenschaftsbank umgewandelt. Die Bank trug von da an die Bezeichnung Volksbank Darmstadt. Als Volksbank dürfen sich laut § 39 Abs. 2 KWG nur Geldinstitute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft bezeichnen.

Zusammenschluss von Volks- und Raiffeisenbanken

1971 schlossen sich die Volks- und Raiffeisenbanken zum Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes zusammen. Der 1972 gegründete Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist einer von drei unabhängige Fachverbände des Verbandes. Zuvor wurde die Zweiteilung der genossenschaftlich ausgerichteten Banken immer mehr in Frage gestellt, da die Kunden- und Mitgliederstrukturen sich immer stärker ähnelten.

Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung nach den Weltkriegen hatte sich das Geschäftsfeld der Geldinstitute zudem stark verändert. Sparkassen und Privatbanken standen in immer größerem Wettbewerb zu den Genossenschaftsbanken. Nichtsdestotrotz konnte der Rückgang der Kundenzahl nicht verhindert werden, alleine in Westdeutschland verloren die Genossenschaftsbanken zwischen 1949 und 1990 75 Prozent ihrer Kunden. Heute liegt der Marktanteil der Volks- und Raiffeisenbanken im Bereich Girokonto bei ca. 25 Prozent, die Bilanzsumme der Genossenschaftsbanken macht etwa 20 Prozent aller Kreditinstitute aus.