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(Gast5748)

was tun wenn man Kirchensteuer zahlen muss ohne das man einer kirche zugehört und auch nicht getauft ist ?

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03.05.2006 09:49
geschlossen am: 10.05.2006 09:49

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mija77

mija77

Rang: Nobelpreisträger (7.111)

3 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.05.2006 09:52)

1

Zum Standesamt (zumindest in München ist das so) gehen und "die Mitgliedschaft" kündigen, also aus der Kirche austreten.

Wobei es ungewöhnlich ist, dass man als ungetaufter Kirchensteuer zahlt.

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deaktivierter_User
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Er hat doch geschrieben, dass er keiner Kirche angehört :(

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deaktivierter_User

deaktivierter_User

Rang: Nobelpreisträger (5.955) | Kirchensteuer (10)

15 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.05.2006 10:04)

2

Hier kannst du für dein Bundesland suchen, welche Behörde für den Austritt zuständig ist.
http://www.kirchenaustritt.de/ kopieren

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deaktivierter_User
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Er hat doch geschrieben, dass er keiner Kirche angehört :(

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deaktivierter_User

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Rang: Doktor (2.655) | Kirchensteuer (5)

70 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.05.2006 10:59)

3

@mija77:
So ungewöhnlich ist das LEIDER gar nicht, dass man Kirchensteuer zahlen muss, auch wenn man keiner Kirche angehört.

@Annalena101:
Aus der Kirche austreten kann man normalerweise nur, wenn man ihr auch angehört.

So aber jetzt zu deiner Frage, lieber Gast.
Eigentlich *g* wird man nur dann als konfessionsloser Mensch zur Kirchensteuer herangezogen, wenn der Ehepartner einer Kirche angehört. Dann gerät man quasi Sippenhaft:

"Kirchensteuer auch für Heiden
HANNOVER -

Geldnot macht mutig und ehrlich: Die katholischen Bistümer in Niedersachsen führen nun nach dem Vorbild der evangelischen Kirchen, aber auch des katholischen Bistums Hamburg das "besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen" ein. Dabei geht es erklärtermaßen nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch darum, "daß wir das Geld schlicht brauchen".

Noch gilt in Niedersachsen, daß nur der Ehepartner, der der katholischen Kirche angehört, von seinem Einkommen auch Kirchensteuern bezahlt. Künftig wird bei Ehen, in denen der andere Ehepartner keine Kirchensteuern zahlt, das gemeinsame Einkommen zugrunde gelegt, und darauf wird dann das Kirchgeld erhoben. Die Regelung greift erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 Euro. Faustformel: Die Kirche profitiert vor allem, wenn der nicht-christliche Partner deutlich mehr verdient. (...)"
http://www.abendblatt.de/daten/2005/10/15/492646.html kopieren

Diese Regelung nennt sich das besondere Kirchgeld
"Was ist das besondere Kirchgeld?

Das besondere Kirchgeld betrifft nur Personen, deren Steuererklärung zusammen mit der Steuererklärung des nicht kirchensteuerpflichtigen Ehegatten bearbeitet wird (so genannte gemeinsame Veranlagung).

Beispiel: Ein Unternehmer ist aus der Kirche ausgetreten. Seine Frau ist Hausfrau und hat kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen. Beide werden gemeinsam veranlagt. Gegebenenfalls muss die Frau ein besonderes Kirchgeld zahlen.

Das besondere Kirchgeld knüpft an die Wirtschaftskraft an, die der Kirchenangehörige aus dem Einkommen seines Ehegatten zieht. Die Besteuerung erfolgt nach dem so genannten typisierten Lebensführungsaufwand und ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden. Zahlt der gering verdienende Ehegatte im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung Kirchensteuer vom Einkommen, so wird diese auf das besondere Kirchgeld angerechnet.

Das besondere Kirchgeld erheben die Evangelischen Landeskirchen, die römisch-katholischen Diözesen (mit Ausnahme der Erzdiözese Köln) und die Freireligiöse Gemeinde Mainz. Es wird von den Finanzämtern im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung (so genannte Einkommensteuerveranlagung) festgesetzt.

Derzeit gilt eine Tabelle mit 13 Stufen. Die 1. Stufe gilt für ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen der Ehegatten zwischen 30.000 und 37.499 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann jährlich 96 Euro. Die 13. Stufe gilt ab einem gemeinsamen zu versteuernden E inkommen von 300.000 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann jährlich 3.600 Euro."
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Kirchensteuer.htm kopieren


___________________________________

Anscheinend fällst du darunter.
Wehren kannst du dich eigentlich nur dadurch, dass dein EHEPARTNER aus der Kirche AUSTRITT. Denn dann wäret ihr beide konfessionslos und diese Regelung könnte nicht mehr greifen.
___________________________________


Ganz spannend scheint die Situation im Osten unserer Republik zu sein:

"Kirchensteuer ohne Erbarmen

Ahnungslose Atheisten müssen zahlen

Anderthalb Jahrzehnte nach dem Ende der DDR kümmert sich die Kirche offensichtlich verstärkt um ihre verlorenen Schäfchen in Ostdeutschland. Nach Schätzungen des Humanistischen Verbandes sehen sich tausende Ostdeutsche mit Steuernachforderungen konfrontiert.
(...)
Automatisch Steuerschuldner
Fünfzehn Jahre nach dem Ende der DDR entdecken die Kirchen ihre verlorenen Schäfchen. Tausende Ostdeutsche seien in Wahrheit noch in der Kirche, wird jetzt behauptet. Wer als Kind getauft wurde, den erklärt die Kirche automatisch zum Steuerschuldner. Wer ausgetreten i


Ergänzung vom 03.05.2006 11:00:

Wer ausgetreten ist, soll das gefälligst beweisen."
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2199655,00.html kopieren


Ergänzung vom 03.05.2006 11:01:

Solltest du jedoch unverheiratet sein, dann ist eindeutig dein Steuerbescheid falsch und du musst umgehend Widerspruch dagegen einlegen.

2 Kommentare

783
deaktivierter_User
deaktivierter_User

Danke für diese interessante Antwort. Dass Nichtkirchliche quasi in Sippenhaft genommen werden können, war mir neu.

5287
deaktivierter_User
deaktivierter_User

Ist leider so.

Bis zum 31.12.2004 wurde übrigens in die Berechnung des Arbeitslosengeldes (heute ALG I) eine fiktive Kirchensteuer eingerechnet, so dass jeder Arbeitslose, egal ob Angehöriger einer Kirche, Muslim, konfessionlos oder noch ganz was anderes, quasi Kirchensteuer gezahlt hat. Die Begründung dafür lautete, es sei nicht zumutbar, dass für eine Minderheit(!) von Nicht-Kirchensteuerzahlern eine extra Berchnung des ALG durch geführt würde.

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9027
Karottenkopf

Karottenkopf

Rang: Einsteigerin (191)

72 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.05.2006 11:01)

4

Die Behörden/Kirchen versuchen es immer wieder! Annalena gab dir schon den Link, da musst Du nur nachschauen wer für dich zuständig ist und austreten! Und beim Arbeitgeber immer darauf achten dass er im Lohnstreifen alles richtig angibt und dir nicht ausversehen etwas abgezogen wird! Es sei denn Du bist arbeitslos, dann wird dir pauschal die Kirchensteuer abgezogen, was eine Frechheit ist!

2 Kommentare

5287
deaktivierter_User
deaktivierter_User

Er hat doch geschrieben, dass er keiner Kirche angehört :(

9027
Karottenkopf
Karottenkopf

Ja schon aber wenn der Arbeitgeber nicht darauf achtet dann zahlst Du trotzdem ganz schnell Kirchensteuer, ohne einer Kirche anzugehören! Und von Arbeitslosen wird Kirchensteuer erhoben auch wenn sie keiner Kirche zugehören!

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