@mija77:
So ungewöhnlich ist das LEIDER gar nicht, dass man Kirchensteuer zahlen muss, auch wenn man keiner Kirche angehört.
@Annalena101:
Aus der Kirche austreten kann man normalerweise nur, wenn man ihr auch angehört.
So aber jetzt zu deiner Frage, lieber Gast.
Eigentlich *g* wird man nur dann als konfessionsloser Mensch zur Kirchensteuer herangezogen, wenn der Ehepartner einer Kirche angehört. Dann gerät man quasi Sippenhaft:
"Kirchensteuer auch für Heiden
HANNOVER -
Geldnot macht mutig und ehrlich: Die katholischen Bistümer in Niedersachsen führen nun nach dem Vorbild der evangelischen Kirchen, aber auch des katholischen Bistums Hamburg das "besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen" ein. Dabei geht es erklärtermaßen nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch darum, "daß wir das Geld schlicht brauchen".
Noch gilt in Niedersachsen, daß nur der Ehepartner, der der katholischen Kirche angehört, von seinem Einkommen auch Kirchensteuern bezahlt. Künftig wird bei Ehen, in denen der andere Ehepartner keine Kirchensteuern zahlt, das gemeinsame Einkommen zugrunde gelegt, und darauf wird dann das Kirchgeld erhoben. Die Regelung greift erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 Euro. Faustformel: Die Kirche profitiert vor allem, wenn der nicht-christliche Partner deutlich mehr verdient. (...)"
http://www.abendblatt.de/daten/2005/10/15/492646.html kopieren
Diese Regelung nennt sich das besondere Kirchgeld
"Was ist das besondere Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld betrifft nur Personen, deren Steuererklärung zusammen mit der Steuererklärung des nicht kirchensteuerpflichtigen Ehegatten bearbeitet wird (so genannte gemeinsame Veranlagung).
Beispiel: Ein Unternehmer ist aus der Kirche ausgetreten. Seine Frau ist Hausfrau und hat kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen. Beide werden gemeinsam veranlagt. Gegebenenfalls muss die Frau ein besonderes Kirchgeld zahlen.
Das besondere Kirchgeld knüpft an die Wirtschaftskraft an, die der Kirchenangehörige aus dem Einkommen seines Ehegatten zieht. Die Besteuerung erfolgt nach dem so genannten typisierten Lebensführungsaufwand und ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden. Zahlt der gering verdienende Ehegatte im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung Kirchensteuer vom Einkommen, so wird diese auf das besondere Kirchgeld angerechnet.
Das besondere Kirchgeld erheben die Evangelischen Landeskirchen, die römisch-katholischen Diözesen (mit Ausnahme der Erzdiözese Köln) und die Freireligiöse Gemeinde Mainz. Es wird von den Finanzämtern im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung (so genannte Einkommensteuerveranlagung) festgesetzt.
Derzeit gilt eine Tabelle mit 13 Stufen. Die 1. Stufe gilt für ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen der Ehegatten zwischen 30.000 und 37.499 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann jährlich 96 Euro. Die 13. Stufe gilt ab einem gemeinsamen zu versteuernden E inkommen von 300.000 Euro, das besondere Kirchgeld beträgt dann jährlich 3.600 Euro."
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Kirchensteuer.htm kopieren
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Anscheinend fällst du darunter.
Wehren kannst du dich eigentlich nur dadurch, dass dein EHEPARTNER aus der Kirche AUSTRITT. Denn dann wäret ihr beide konfessionslos und diese Regelung könnte nicht mehr greifen.
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Ganz spannend scheint die Situation im Osten unserer Republik zu sein:
"Kirchensteuer ohne Erbarmen
Ahnungslose Atheisten müssen zahlen
Anderthalb Jahrzehnte nach dem Ende der DDR kümmert sich die Kirche offensichtlich verstärkt um ihre verlorenen Schäfchen in Ostdeutschland. Nach Schätzungen des Humanistischen Verbandes sehen sich tausende Ostdeutsche mit Steuernachforderungen konfrontiert.
(...)
Automatisch Steuerschuldner
Fünfzehn Jahre nach dem Ende der DDR entdecken die Kirchen ihre verlorenen Schäfchen. Tausende Ostdeutsche seien in Wahrheit noch in der Kirche, wird jetzt behauptet. Wer als Kind getauft wurde, den erklärt die Kirche automatisch zum Steuerschuldner. Wer ausgetreten i
Ergänzung vom 03.05.2006 11:00:
Ergänzung vom 03.05.2006 11:01:
Solltest du jedoch unverheiratet sein, dann ist eindeutig dein Steuerbescheid falsch und du musst umgehend Widerspruch dagegen einlegen.