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3627
Gyro
Gyro (Rang: Albert Einstein)

Wieso ist in Deutschland der Gefängnisausbruch straffrei?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4ngnisausbruch#Recht kopieren

Das ist wohl keine Gesetzeslücke, was hat sich der Gesetzgeber also hierbei gedacht?

Eigentlich sollte ja schon der versuchte Ausbruch nicht straffrei sein.

Bonusfrage: wie sieht es ausserhalb Deutschlands (z. B. Ö, CH) aus?

Danke.

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11
Bonuspunkte: 15
09.04.2009 20:06
geschlossen am: 16.04.2009 20:06

5 Antworten

261789
woschebroot

woschebroot

Rang: Doktorin (2.734) | gesetz (8), jura (6)

10 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (09.04.2009 20:15)

1

Der Gefängnisausbruch an sich ist nicht strafbar, weil jeder Mensch ein Recht auf Freiheit und einen natürlichen Drang nach Freiheit hat. Jegliche Straftaten, die man während des Ausbruchs begeht (Z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung) sind allerdings strafbar. Und der entflohene Häftling wird natürlich gesucht und muss, wenn denn gefunden, den Rest seiner Strafe absitzen. Zudem verliert er die Möglichkeit Freigang oder frühere Haftentlassung zu bekommen.

4 Kommentare

661712
Flolger
Flolger

Perfekte Antwort

261789
woschebroot
woschebroot

Danke, aber nur zumTeil mein Verdienst. Richter Alexander Hold hat das irgendwann mal in einer Talkshow erklärt und aus unerfindlichen Gründen ist es hängen geblieben (nein, ich musste mich mit der Problematik noch nie auseinandersetzen) ;-)

3627
Gyro
Gyro

Hail, hail Richter Hold!

287146
ANDRE_SPECIES
ANDRE_SPECIES

@woschebroot,

sehr gute Antwort, aber.. hat nicht jeder Mensch auch ein Recht auf Sex und einen natürlichen Drang nach Sex?..

„Bei den Stachelschweinen ist Vergewaltigung unbekannt.“
*Gregory Clark*

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717086
eckhard11

eckhard11

Rang: Bachelor (824)

37 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (09.04.2009 20:42)

2

Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht in Deutschland.
Daher werden sowohl der Versuch als auch der vollendete Ausbruch nicht zusätzlich bestraft.
Allerdings wird der Häftling Sonderrechte verlieren und eine vorzeitige Entlassung auf´s Siel setzen.
Und er wird sich einer besonderen Bewachung ausgesetzt fühlen.

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553567
BCF93
BCF93

krass
wieso versuchen des dann nicht alle?
man kann ja nichts verlieren oder?

423286
cxycxy
cxycxy

Das Problem ist:
Ohne Körperverletzung oder Sachbeschädigung ist das fast nicht machbar. Und das ist wiederum strafbar und somit strafverlängernd ...

553567
BCF93
BCF93

hascht auch wieder Recht^^

3627
Gyro
Gyro

Klar ist das machbar. Du versteckst Dich z. B. in einem Schmutzwäschebehälter.

Selbst wenn Du dabei ein Schloss knacken musst (Wert sagen wir mal €100), oder vielleicht auch ein Gitter durchsägen, wird Dich die Strafe dafür im Verhältnis zum möglichen Freiheitsgewinn kaum abschrecken. So drakonisch sind die Strafen für reine Sachbeschädigung nicht.

849
R.Steffens
R.Steffens

Wenn ich (zu Recht) im Gefängnis säße, würde ich trotzdem nicht versuchen auszubrechen, weil ich mir damit womöglich einige oder alle Vergünstigungen verscherzen würde, die es in Deutschland gibt: Hafterleichterung, Freigang, Haftverkürzung wegen guter Führung, Begnadigung usw.

 

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