Das irrende Gewissen
Es kann vorkommen, dass das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt. Gerade daran erkennen wir, dass solche Entscheide mit der menschlichen Vernunft und Sachkenntnis gefällt werden. Es wird also
keineswegs blinder Gehorsam verlangt, wie das fälschlicherweise oft dem Lehramt der Kirche vorgeworfen wird.
Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewusst dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Bei unüberwindlicher Unkenntnis kann der Mensch für das Fehlurteil bzw. Fehlverhalten aber nicht verantwortlich gemacht werden.
Ist der betreffende Mensch zu wenig bemüht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, ist er für das Böse, das er tut verantwortlich. Das folgende Beispiel kann möglicherweise ein solcher Fall sein. Wir dürfen aber nicht urteilen, denn entscheidend ist das Gewissen des Arztes, das er damals vor Gott hatte. Dieser jüdische Arzt ist heute ein katholischer Christ, der durch das Sakrament der Taufe von seiner Last erlöst worden ist. Er war für die Tötung 75000 Ungeborener verantwortlich; 5000 Abtreibungen hat er selbst vorgenommen, darunter war auch sein eigenes Kind.
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so in etwa ???
Toleranz ist nun zwar ein faszinierender, aber zugleich ein gefährlicher Begriff. Die Anerkennung der vollen Autonomie menschlicher Wahrheitserkenntnis schließt nämlich auch die Umkehrung ein: die Tolerierung des Irrtums. Wenn richtig ist, daß für den Menschen keine andere Autorität in Glauben und Denken entscheidend sein kann, als nur das eigene Gewissen, dann muß dieses auch respektiert werden, wenn es irrt. Auch das irrende Gewissen verpflichtet den Menschen. Würde Toleranz dort eine Schranke setzen, wäre sie keine echte Toleranz mehr.
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