Berufsbeschreibungen:
http://www.hwk-hamburg.de/ausbildung/beruf/108/ kopieren
http://www.afs-fernschule.de/glossar/kosmetikerin.html kopieren
http://www.bic.at/bic_brfinfo.php?brfid=277 kopieren
Arbeitszeiten:
http://turkawka.kaywa.ch/files/Kosmetikerin%20(Corinne%20Rauber).pdf kopieren
ZITAT:
.......
schwierigste Punkte lange Arbeitszeiten
für/mit Lehrlingen: kundenorientiertes Denken/Verhalten
Konflikte lösen (Pubertät)
Selbstverantwortung
Persönlichkeitsentwicklung (Jugendlicher -> Erwachsener)
..........
/ENDE ZITAT
Über Arbeitszeiten und Ferienanspruch musst Du Dich speziell orientieren
Hier gibt es nur Stellenangebote :
http://www.google.de/search?hl=de&lr=lang_de&newwindow=1&safe=off&am... kopieren
Weitere Angaben findest Du auch da:
http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article3976596.html kopieren
http://www.hwk-karlsruhe.de/bildung/berufswahl/BN36001.HTM kopieren
ZITAT:
Voraussetzungen Hauptschulabschluß, Mittlere Reife und Abitur. Für diesen Ausbildungsberuf sind neben manuellem Geschick Diskretion und Einfühlsamkeit im hautnahen Kontakt mit Kunden unerläßlich.
Besonderheiten In der Ausbildung sind mindestens 12 verbindliche Qualifikationseinheiten zu vermitteln sowie Wahlqualifikationseinheiten im Umfang von 12 Wochen aus der Auswahlliste (siehe Ausbildungsinhalte).
Aufstiegschancen Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiten vorwiegend als Angestellte oder als Selbständige in Kosmetikinstituten, aber auch in Parfümerien, bei Friseuren sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabilitationskliniken, spezialisierten Krankenhäusern oder sogenannten "Wellness-Einrichtungen".
Ausbildungsordnung Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 09.01.2002
Ausbildungsdauer 3 Jahre ( 36 Monate )
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 2. Lehrjahr: 3. Lehrjahr:
altersunabhängig 280,00 € 350,00 € 420,00 €
Urlaubsanspruch Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes.
Hinweis: Nach Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
Quelle / Hinweis Arbeitskreis der ausbildenden Kosmetiker/innen HWK-Region Karlsruhe , gültig ab 12.05.2003
Ausbildungsprofil Das mehrsprachige Ausbildungsprofil finden Sie im Internet unter http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofile-start.htm kopieren
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Also vor 7 Jahren, besser neu orientieren.
http://www.google.de/search?hl=de&lr=lang_de&newwindow=1&safe=off&am... kopieren