Die Themen der Frage:
Diese Frage ist gespeichert in:
190695
(Gast165806)

Neuberechnung Unterhaltsansprüche fürs Kind

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Gute Frage!

Bonuspunkte: 0
16.07.2007 19:00
geschlossen am: 23.07.2007 19:00

3 Antworten

41757
donnaclara

donnaclara

Rang: Doktorin (2.724) | Unterhaltszahlungen (35)

17 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (16.07.2007 19:16)

1

Hallo Gast,
was soll hier unter Neuberechnung verstanden werden?
Neuberechnung nach Nettoeinkommen
Neuberechnung nach Düsseldorfer Tabelle
Neuberechnumng nach Kinderzahl
Neuberechnung wegen Harz IV
Neuberechnung wegen Kindergeldanteil
..bitte mehr differenzieren, OK?

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

87518
blaues_salz

blaues_salz

Rang: Mileva Einstein (22.726) | Unterhaltszahlungen (60)

61 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (16.07.2007 20:00)

2

Seit 01.07. gibt es die neue Düsseldorfer Tabelle-da steht bei vielen eine Neuberchnung des Unterhalts an, ebenso wenn sich die Alterstufe des Kindes ändern oder das Einkommen
Geh zum Jugendamt

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

26483
mc-doc

mc-doc

Rang: Immanuel Kant (8.997) | Unterhaltszahlungen (21)

15 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (17.07.2007 09:07)

3

es gibt auch einige gute web seiten die sich mit dem unterhalt beschäftigen

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

Diese Frage ist bereits geschlossen, daher sind keine Antworten mehr möglich. Du kannst jedoch einzelne Antworten kommentieren oder einen Kommentar hinterlassen.

Diese Frage:
versenden drucken Mit anderen teilen auf:


  • Kommentare