Erlaubt oder verboten? – diese Schulregeln sind zu beachten. Muss man in die Schule? Ist z.B. die Mitnahme von Pfefferspay in die Schule erlaubt?

Bildungseinrichtungen, beginnend mit der Grundschule bis hin zur Hochschule, erlassen Schulregeln, um die Ordnung im Schulalltag zu gewährleisten. Einige dieser Regeln werden durch das Bildungsministerium vorgegeben, andere basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Schulen selbst besitzen einen autonomen Verwaltungsfreiraum und können zusätzliche Ordnungsregeln festlegen. Worauf musst Du als Schüler in der Schule oder Universität achten?

Für Minderjährige besteht Schulpflicht

Das Bildungsministerium überlässt den einzelnen Bundesländern die autonome Rechtsprechung zur Regelung der gesetzlichen Ordnung an den Bildungseinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise eine zehnjährige Pflichtschulzeit mit anschließender Weiterbildungspflicht in einer Oberschule oder in einem Ausbildungsbetrieb. Die Schulpflicht endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn Du die Schulzeiten unentschuldigt versäumst oder die Leistung verweigerst, erhalten Deine Eltern einen Bußgeldbescheid und eine Aufforderung Ihrer Erziehungspflicht nachzukommen. Tritt durch diesen Tadel keine Besserung ein, wirst Du durch den Beschluss einer Lehrerkonferenz, der Schule verwiesen. Weigern sich Deine Eltern das Bußgeld zu entrichten, kann das zuständige Amtsgericht Erzwingungshaft anordnen.

Ein Schulverweis für einen bestimmten Zeitraum oder der endgültige Ausschluss aus einer Bildungseinrichtung, ist bei grob fahrlässigem Handeln eines Schülers, möglich. Zuvor wird der Schüler höchstens dreimal schriftlich abgemahnt. Zudem gefährdest Du bei einem solchen Verhalten Deine Versetzung oder Schulabschluss.

Keine Waffen in Bildungseinrichtungen

Es gibt in Deutschland die Diskussion um einen berechtigten Waffenbesitz an Bildungseinrichtungen zum Selbstschutz. Die deutsche Bundesregierung lehnt Regelungen, wie diese in zahlreichen us-amerikanischen Bundesstaaten gültig sind, strikt ab. Das Tragen von Waffen – Messer, Pfefferspray, Pistolen und weitere – ist in allen deutschen Bildungseinrichtungen verboten. Für die Einhaltung der Rechtsordnung sind die Schuldirektoren und Lehrkräfte verantwortlich. Selbst diese dürfen keine Waffen mit in die Schule nehmen.

Nagelfeile, Nagelknipser, Scheren und ähnliche Gegenstände, die teilweise gar für den Unterricht benötigt werden, sind nicht verboten. Das gilt auch für Sportzubehör. Wenn Du im Unterricht an einem Baseballkurs teilnimmst, darfst Du ausschließlich zu diesem Kurs Deinen eigenen Baseballschläger von zu Hause mitbringen.

Bei Wiedersetzung der Vorschriften droht ein fristloser Schulverweis. Direktoren, Lehrkräfte und Schüler – bei Minderjährigen unter 14 Jahren durch Vertretung eines Elternteils – können gegen den betreffenden Schüler Anzeige erstatten. Die Strafen für solche Vergehen reichen von einer einfachen Abmahnung bis zur Haftstrafe.

Gewaltfrei miteinander umgehen

Auch ohne Waffen kommt es an Schulen immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen unter Schülern oder zwischen Schülern und Lehrkräften. Ein zunehmendes Phänomen, über das Schulen öffentlich in den Medien berichten, ist z.B. der Antisemitismus. In den Bildungseinrichtungen gelten dieselben Bürgerrechte wie außerhalb.

Niemandem wird das Recht zugestanden, andere Mitmenschen aufgrund von Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit oder Weltbild zu diskriminieren. Wenn Du diese Werte nicht berücksichtigst, reicht das Strafmaß von einer Gefährdenansprache durch die Polizei bis hin zur Inhaftierung bei schweren Vergehen.

Auch Bildungseinrichtungen sind kein rechtsfreier Raum, weshalb dort Regelungen zur Ordnung stets zu berücksichtigen sind.