Ab wann darf man welchen Alkohol kaufen & trinken? Ist Glühwein ab 18 oder ab 16 Jahren erlaubt?

Diese Frage wird eindeutig vom Jugendschutzgesetz geregelt. Wie bei Tabak und anderen Dingen werden Jugendliche vor dem Konsum geschützt. Diese Artikel, die für Jugendliche eine Gefahr darstellen, dürfen, wenn überhaupt, nur unter bestimmten Voraussetzungen an Jugendliche abgegeben und in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Der Gesetzgeber hat strenge Richtlinien vorgesehen. Verstöße werden mit unterschiedlichen Strafen geahndet.

Bier, Wein und Sekt.

Grundsätzlich gilt, unter sechzehn Jahren ist Alkohol tabu. Alkohol, der aus Gärung entsteht, darf an Jugendliche ab sechzehn Jahren ausgegeben werden. Die betrifft Bier, Wein, Sekt und deren Mischgetränke. In Gaststätten können die Eltern oder die Erziehungsberechtigten erlauben, dass Jugendliche bereits ab vierzehn Jahren Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen. Unter vierzehn Jahren gilt ein absolutes Verbot.

Branntwein oder branntweinhaltige Getränke

Branntwein oder branntweinhaltige Getränke dürfen generell an Personen ab achtzehn Jahren ausgegeben werden. Das Trinken dieser Getränke ist in der Öffentlichkeit unter achtzehn Jahren ebenfalls nicht gestattet. Auch dann nicht, wenn die Eltern es erlauben. Darunter fallen auch sämtliche Cocktails mit Whiskey, Rum, Gin oder andere Liköre. Entscheidend ist nicht der Alkoholgehalt, sondern die Art des Alkohols.

Ab wann darfst du Glühwein trinken – ab 16 oder ab 18 Jahren?

Ein gemütlicher Bummel über einen Weihnachtsmarkt, überall Glühwein, eine tolle Atmosphäre. Darf hier nun jeder Glühwein trinken? Nein, es ist ganz klar geregelt und gilt auch für den Glühwein. Wenn die Eltern dabei sind, dürfen Jugendliche ab vierzehn Jahren Glühwein trinken. Sind jugendliche bereits sechzehn, darf der Glühwein auch ausgegeben werden, wenn sie alleine unterwegs sind.

Bis zum achtzehnten Lebensjahr muss allerdings auf den Schuss Rum verzichtet werden. Nicht nur beim Glühwein muss auf den Schuss Rum verzichtet werden, auch Kakao mit Schuss ist nicht erlaubt. Auch Rumkirschen dürfen nicht im Glühwein vorhanden sein. Ab achtzehn Jahren gibt es dann keine Einschränkungen mehr.