Warum bei einem Blitzerfoto der Beifahrer nicht zu sehen ist? Gab es eine Zeit wo es anders war?

Es kennt fast jeder Autofahrer. Man fährt ganz in Gedanken Auto und plötzlich blitzt es weiß oder rot/orange. Oder aber man merkt es bei der Fahrt überhaupt nicht sondern erst, wenn die Post vom Amt ins Haus flattert. Öffnet man den Brief, ist ein mehr oder weniger ansehnliches Bild vom Fahrer zu sehen. Nicht selten mit unvorteilhaften Gesichtsausdrücken oder Posen. Wen man jedoch nie sehen oder erkennen kann, ist der Beifahrer. Warum ist das so?

Unkenntlichmachung des Beifahrers

Der Beifahrer wird intern nicht unkenntlich gemacht. Nur das Foto, dass zum Verkehrssünder verschickt wird, enthält in den allermeisten Fällen einen unkenntlich gemachten Beifahrer / Mitfahrer. Nur in einigen Ausnahmefällen sind diese erkennbar, so zum Beispiel wenn ein Rechtslenker-Fahrzeug in einem Land mit Linksverkehr (oder umgekehrt) geblitzt wird oder technische Probleme auftraten. Die Zensur des Mitfahrers hat ganz einfach datenschutzrechtliche Gründe, denn ein erkennbarer Beifahrer könnte für diesen erhebliche private Konsequenzen mit sich bringen. Wenn beispielsweise der Ehemann mit seiner Affaire beim Geschwindigkeitsverstoß ertappt wird oder jemand in den Urlaub fährt, obwohl er eigentlich arbeiten müsste.

Ausnahme von der Regel

Grundsätzlich verstößt erst einmal jede Art von Beweisfoto gegen die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen. Bei Blitzerfotos gibt es jedoch laut Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt eine Ausnahmeregelung, denn hier überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an einem sicheren Straßenverkehr. Deshalb liegen den Behörden auch immer die unzensierten Originalaufnahmen vor, auf dem auch der/die Beifahrer(in) erkennbar ist. Das kann den Ermittlern dabei helfen, den Fahrer zu identifizieren, falls dieser beispielsweise durch Reflexionen oder eine große Sonnenbrille unerkennbar ist.

Diese Sonderregel gilt jedoch nur bei konkreten Verdacht – nämlich dann, wenn der Fahrer auch wirklich einen Verstoß verübt hat. Wer gegen ein Blitzerfoto rechtlich vorgeht, sollte sich also auch immer Gedanken darüber machen, ob der anwesende Beifahrer ihn vielleicht in anderer Art und Weise schaden oder belasten könnte.