Ein ordentlicher Haushalt ist geplant und wird entsprechend der Planung eingehalten.
Ein außerordentlicher Haushalt ist die Änderung des ordentlichen Haushaltes und dessen Planung auf Grund neuer Ereignisse und Anforderungen, also eine Reaktion auf aktuelles Geschehen, die die Umplanung des Haushaltes erforderlich machen.
Damit können bestimmte Kriterien eines ordentliches Haushaltes (Ausgeglichenheit zwischen Einnahmen und Ausgaben)
in der Regel nicht mehr erfüllt werden.
(Änderung des Staatshaushaltes auf Grund der Oderflut oder des Weißeritzhochwassers)