Beamtenbeleidigung – Gibt es das wirklich?

Schon von klein auf wird uns gesagt, wir dürfen niemanden beschimpfen – erst recht keine Beamten, denn das könne unter Umständen ziemlich teuer werden. Wenn wir aber mal ehrlich sind, hat doch eigentlich jeder schon einmal jemanden beleidigt – sei es aus Frust oder anderen Streitgründen. Aber ist es tatsächlich ein Vergehen, das sogar bestraft werden kann, wenn man einen Beamten beleidigt? Welche rechtlichen Konsequenzen hat man zu erwarten? Und ab wann zählt es denn überhaupt als eine Beleidigung?

Was ist Beamtenbeleidigung?

Die allgemeine Definition: Wer einen Amtsträger beleidigt, begeht eine Beamtenbeleidigung. Allerdings gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Definition. Eine Beamtenbeleidigung wird als eine Beleidigung gemäß § 185 StGB angesehen und demzufolge auch so behandelt. Das heißt, laut deutschem Gesetzt wird hier kein Unterschied zwischen einem Beamten und einem normalen Bürger gemacht.

Was zählt als Beamtenbeleidigung?

Auch hier gilt, dass eine Beamtenbeleidigung genauso wie jede andere Beleidigung gehandhabt wird. Dafür gilt, dass sie nur strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn sie insbesondere demütigend ist und mit der Intention einer Rufschädigung vom Verursacher hervorgebracht wurde, und nachzuweisen ist, dass es sich hierbei um üble Verleumdung handelt. Das Gesagte darf also nicht auf wahren Tatsachen beruhen. Hinzu kommt, dass beispielsweise schlechte Manieren oder einfach nur Unhöflichkeit strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Die große Schwierigkeit besteht darin, zu beurteilen, worum es sich bei dem jeweiligen Fall denn nun tatsächlich handelt, da die subjektive Wahrnehmung hier meist eine große Rolle spielt und man sich zudem auch noch auf das Recht der freien Meinungsäußerung beziehen kann.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat man zu erwarten?

Dazu kann man keine allgemeingültige Aussage treffen. Die Konsequenzen hängen von der Schwere der Beleidigung ab, und davon, ob der Geschädigte den anderen anzeigt. Eine Beleidigung kann aber grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Falls zu der Beleidigung auch noch eine Tätlichkeit dazukommt, kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahre geben. Die Geldstrafen liegen zwischen ein paar hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro. Wie viel der Verursacher letztendlich zahlen muss, wird individuell vom jeweiligen Richter entschieden. Präzendenzfälle haben zum Beispiel ergeben, dass man ca. 300 Euro zahlen muss, wenn man „Leck mich doch“ sagt und hinterher angezeigt wird. Eine Beleidigung muss jedoch nicht nur unbedingt durch Worte erfolgen. Auch Gesten können rechtliche Konsequenzen mit sich bringen – so fallen bis zu 4.000 Euro an, wenn man jemandem den Mittelfinger zeigt.

Der einzige Unterschied zwischen einer Beleidigung eines Beamten und der einer normalen Person ist, dass Beamtenbeleidigungen häufiger angezeigt werden und somit vor Gericht verhandelt werden, wodurch es zu solch hohen Bußgeldern oder anderen Strafen kommt. Prinzipiell gibt es rechtlich gesehen aber keine „Beamtenbeleidigung“.