Denkmalschutz & historische Gebäude: Stehen z.B. Häuser aus dem späten Mittelalter öffentlich zum Verkauf?

Was bedeutet Denkmalschutz?

Das Ziel des Denkmalschutzes ist, Denkmale dauerhaft und nachhaltig zu schützen und zu erhalten. Das kulturelle Erbe soll dabei auch nachfolgenden Generationen erhalten bleiben, damit sie sich ein Bild von der Geschichte und der Vergangenheit machen können. Dies ist die Informationsbasis für Lebensart und Baukunst der vergangenen Zeit. Denn es ist ein Unterschied, ob man ein Bild von einem Gebäude sieht, oder ob ein Gebäude tatsächlich erlebbar ist. Um Zeugnisse der Vergangenheit zu erhalten hat der Staat eine Vielzahl von Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Diese Gebäude dürfen nicht für Neubauten abgerissen werden. Die Bundesländer wachen über den Denkmalschutz und erlassen dazu Gesetze und Verordnungen.

Auch Privatpersonen dürfen mittelalterliche Gebäude kaufen

Dass ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, bedeutet zunächst nicht, dass es sich in staatlicher Hand oder staatlichem Besitz befindet. Demnach können auch ganz normale Privatpersonen wie Du ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen. Tatsächlich befinden sich die meisten Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen in privatem Besitz. Dazu gehören mittelalterliche Häuser oder sogar Burgen und Schlösser. Wenn es also schon immer Dein Traum war, in einem mittelalterlichen Haus oder sogar in einem Schloss zu leben, steht dem rechtlich erst einmal nichts entgegen. Das Gebäude sollte sich dann allerdings dazu eignen, bewohnt zu werden.

Strenge Auflagen sind zu beachten

Auch wenn der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie an sich kein Problem ist, könntest Du dennoch Probleme bekommen, wenn Du ein solches Haus bewohnen willst. Denn es gibt strenge Auflagen, was denkmalgeschützte Häuser betrifft. Diese Probleme tauchen immer dann auf, wenn etwas an dem Haus verändert werden soll. Man spricht hier von baulichen Veränderungen.
Ziel des Denkmalschutzes ist, die Gebäude möglichst genau so zu erhalten wie sie sind.

Als Besitzer eines Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht, gehört das auch zu Deiner Pflicht und zu Deiner Verantwortung. Bauliche Veränderungen müssen daher von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Da jede Sanierung, Modernisierung oder sogar Renovierung mit baulichen Veränderungen einher geht. Es ist also nicht möglich einfach neue Fenster einzusetzen oder das Haus ohne Genehmigung baulich auf irgendeine Art zu verändern.

Da der Staat sich Deiner Verpflichtung und Verantwortung bewusst ist, trägt der Staat einige der Kosten in Form von Steuervorteilen und Fördergeldern, um Dich beim Erhalt des Gebäudes zu unterstützen. Es gibt sogar viele Investoren, die denkmalgeschützte Immobilien erwerben, um von den Steuervorteilen profitieren zu können.