Finderlohn, Eigentum und Besitz: Bargeld, Fahrrad oder gar Auto gefunden. Kann ich den Gegenstand in meinen Besitz bringen? Wann werde ich neuer Eigentümer?

Vielleicht ist es dir auch schon einmal passiert: du läufst in der Fußgängerzone entlang und entdeckst ein herrenloses Portmonee. Selbstverständlich bringst du es zur nächsten Polizeistelle. Was aber hat es mit dem Finderlohn auf sich? Wann bekommst du einen?

Was genau ist der Finderlohn und wie ist er geregelt?

Zunächst gilt der Finderlohn als eine Belohnung, die du erhältst, wenn du eine Sache gefunden hast und diese ihrem Eigentümer zurückgibst. Gesetzlich ist es zudem deine Pflicht, eine verlorene Sache entweder ihrem Eigentümer oder der Polizei zu übergeben. Tust du dies nicht, machst du dich der Fundunterschlagung strafbar, die mit Geldbußen oder Haft geahndet wird. Eine Ausnahme gibt es jedoch: liegt der Wert der Fundsache unter 10 Euro, darfst du sie behalten.

Wenn du dies befolgt und umgesetzt hast, kannst du nach Paragraph § 971 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Finderlohn verlangen. Der Finderlohn richtet sich dabei prozentual nach dem Wert der verlorenen Sache. Beträgt der Wert bis zu 500 Euro, kannst du eine Finderlohnsumme von 5 % verlangen. Bei 500 Euro würdest du also einen Finderlohn von etwa 25 Euro bekommen. Über einem Wert von 500 Euro liegt der Finderlohn bei 3%. Findest du beispielsweise ein Tier, erhältst du ebenfalls 3% Finderlohn. Findest du beispielsweise Geld oder ein Portmonee in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus) oder einer öffentlichen Behörde (Amt etc.) so erhältst du bis zur einem Fundwert von 50 Euro keinen Finderlohn. Wird diese Grenze überschritten, erhältst du die Hälfte des normalen Finderlohns.

Was muss ich wo abgeben?

Findest du ein Portmonee oder einen Schlüssel auf offener Straße, kannst du dich entweder an die nächste Polizeidienststelle oder das Fundbüro deiner Stadt wenden. Findest du hingegen Fundsachen in Bus, Bahn, dem Bahnhof oder dem Flughafen, so solltest du die Fundsachen bei den Verkehrsbetrieben, der Fluggesellschaft oder der entsprechenden Einrichtung abgeben. Manchmal verfügen Flughäfen über zentrale „Lost and Found“ Stellen, an denen du die verlorenen Gegenstände abgeben kannst.

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz

Eigentum und Besitz sind nicht dasselbe. Beim Eigentum handelt es sich um eine Sache, die dir gehört. Sei es durch den Kauf, einer Schenkung etc. mit deinem Eigentum kannst du anstellen, was du möchtest. Befindet sich ein Fahrrad in deinem Eigentum, kannst du es streichen, zerstören, verkaufen… Rechtlich ist dein Eigentum vor Diebstahl, Beschädigungen etc. geschützt. Hat dir Jemand dein Eigentum (in unserem Fall also das Fahrrad) entwendet, muss er es dir selbstverständlich zurückgeben.

Als Besitz wird rechtlich eine Sache definiert, auf die du zugreifen kannst, weil du beispielsweise in unmittelbarer Nähe bist. Auch dieses kann mit dem Fahrrad-Beispiel erklärt werden: wenn du dein Fahrrad, welches dein Eigentum ist, an deine Freundin verleihst (etwa übers Wochenende) so ist sie die Besitzerin des Fahrrads, da sie im Augenblick das Fahrrad verwenden kann und Zugriff auf dieses hat. Im Gegensatz zu dir, dem Eigentümer des Fahrrads, darf sie es nicht verkaufen, anmalen oder kaputtmachen, es sei denn, sie hätte deine Erlaubnis dazu. In der deutschen Alltagssprache werden Besitz und Eigentum oft gleichermaßen verwendet: so heißt es beispielsweise „Hausbesitzer“, obwohl eigentlich der Hauseigentümer gemeint ist.

Wie ist das mit dem Besitz, Eigentum und dem Finderlohn bei einem Auto?

Bei einem Auto gibt es einen Eigentümer (in der Regel besitzt derjenige auch den Fahrzeugbrief). Zusätzlich gibt es beim Auto einen Halter des Autos, der im laufenden Betrieb dafür „verantwortlich“und als solcher gegenüber den Behörden eingetragen ist (im Fahrzeugschein). Der Halter muss nicht unbedingt der Eigentümer sein. Das Auto könnte beispielsweise den Eltern gehören, aber auf den Sohn als Halter zugelassen sein. Das Verhältnis Eigentümer und Halter beim Auto entspricht weitgehend dem oben allgemein dargestellten Unterschied zwischen Besitz und Eigentum (geregelt im BGB).

Zudem kann auch ein Dritter den Wagen fahren, welcher weder der Eigentümer des Wagens ist, noch der Halter des Fahrzeugs ist. Es wird im Zweifelsfall von den Behörden und Gerichten angenommen, sofern es nicht klar anders geregelt zwischen Besitzer und Eigentümer ist, dass der Halter auch der Besitzer ist.

Autodiebstahl bei vorhandener Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Für den Finder bzw. Besitzer kommt es darauf an, wann das Auto wiedergefunden wird. Innerhalb von 4 Wochen, ist das Auto durch sich als Eigentümer zurückzunehmen. Eventuellle Beschädigungen werden durch die Versicherung ersetzt (ggf. abzgl. Selbstbehalt). Nicht enthalten ist in aller Regel der an den Finder zu zahlende Finderlohn in Höhe von 5% auf die ersten 500EUR Wert (= 25EUR) und zusätzlich 3% auf den darüber hinaus gehenden Wert. Das Auto ist selbst vom Fundort abzuholen.

Nach der Frist von 4 Wochen wechselt der Eigentümer, wenn das Auto wieder auftaucht: Es geht in das Eigentum und Besitz der Kfz-Versicherung über! Gerade bei seltenen Autos wie Oldtimern kann das natürlich ein äußert ärgerlicher Umstand sein.

Wer hingegen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat geht bei einem Diebstahl leer aus. Taucht das Auto wieder auf, dann bleibt er auf den Kosten für eventuelle Beschädigungen sitzen-

Kann ich ein besitzerloses Auto in meinen Besitz bringen?

Generell gilt: Nur wenn ein Gegenstand ordnungsgemäß gemeldet/abgegeben wurde und 6 Monate nicht abgeholt wird, geht das Eigentum auf den Finder über. Bei Autos jedoch wird ein früherer Halter, Eigentümer oder eben die Kfz-Versicherung zu ermitteln sein, so dass der Fall des unbekannten Eigentümers im Prinzip nicht auftreten kann. Bei „wild entsorgten“ Autos die nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen sind, würden die zuständigen Behörden den letzten Halter/Eigentümer ermitteln und diesen entsprechend belangen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Ermittlung nicht möglich ist (z.B. kein Nummernschild, Gestellnummer etc.) dürfte wohl auch hier nach 6 Monaten das Eigentum auf den Finder übergehen. Ob ein solches Fahrzeug überhaupt einen relevanten Wert besitzt darf man zudem bezweifeln.