Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt! (Stimmt es, dass man nach drei Mal Schwarzfahren angezeigt wird?)

Es ist schnell passiert! Der Ticketschalter ist defekt, die Zeit reicht nicht aus, um ein Fahrticket zu lösen und im schlimmsten Fall fehlt das Interesse sich ein Ticket zu besorgen, weil du dir Geld sparen willst und es dir einen besonderen „Kick“ gibt, die Kontrolleure zu überlisten. Welche Konsequenzen mehrfaches Schwarzfahren haben kann und warum dies kein Spaß ist, erfährst du hier.

Millionen Verluste durch Schwarzfahren schädigen die Allgemeinheit!

Wer ohne einen gültigen Fahrschein die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, schädigt nicht nur die Verkehrsbetriebe, sondern jeden, der gewillt ist, für die Beförderung zu zahlen.
Die hohen Verluste, die die Verkehrsbetriebe durch Schwarzfahrer erleiden, schlagen sich auf zukünftige Fahrpreise nieder.

Um Schwarzfahrern Paroli zu bieten, gibt es Gesetze, die von den Verkehrsbetrieben rigoros umgesetzt werden.

Das erhöhte Beförderungsentgelt!

Bei einmaligem Schwarzfahren zahlt jeder, der erwischt wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Vor ein paar Jahren lag dieses Entgelt bei 40 Euro und ist derzeit auf 60 Euro pro Fahrt ohne Ticket angestiegen.

Zeitgleich werden die Personalien des Schwarzfahrers aufgenommen und gespeichert. Auf diese Weise ist es den Verkehrsbetrieben möglich, mehrfaches Fahren ohne Ticket nachzuverfolgen.

Das Beförderungsentgelt wird in zwei Gesetzestexten geregelt. Für Bus und Straßenbahn zählt der § 9 der Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Beim Zug gilt der § 12 der Eisenbahnverordnung.

Du fährst Schwarz, falls du das Ticket nicht entwertet hast, über kein gelöstes, gültiges Ticket verfügst und ein Dauerticket nicht vorlegen kannst.

Schwarzfahren als Straftatbestand!

Das Erschleichen von Leistungen ist ein Straftatbestand. Nachzulesen ist diese Straftat im Strafgesetzbuch unter § 265a.
Es kommt zu einem Schaden am Vermögen des Verkehrsbetriebes. Im Strafgesetzbuch sind für diese Straftaten hohe Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen. Bei Personen, die regelmäßig und wiederkehrend beim Schwarzfahren erwischt werden, geht man von Vorsatz aus. Dementsprechend werden diese Personen bestraft.

Ist ein Monatsticket vorhanden und liegt nicht vor, kann dieser Paragraf nicht umgesetzt werden. Die Fahrt ist bezahlt und der Verkehrsdienstleister hat keinen Vermögensschaden. Um das erhöhte Beförderungsentgelt kommst du nicht rum.

Nicht selten werden Geldstrafen in Höhe von einigen Wochen verhängt. Bei einer Strafe von 30 Tagessätzen, müsstest Du ein ganzes Monatseinkommen als Strafe zahlen. Da das die meisten nicht können, dürftest Du Deine Strafe in Raten begleichen. Es gib keine festen Regeln, aber eine solche Strafe kann Dir praktisch schon ab dem 3 mal Schwarzfahren drohen (theoretisch auch schon davor).

Hausverbot und Urkundenfälschung!

Schwarzfahrer, die es sich zur Aufgabe gemacht haben das Fahrgeld zu prellen, können mit einem Hausverbot belegt werden. Das Betreten der Verkehrsmittel ist in diesem Fall untersagt. Verstößt du gegen dieses Verbot, begehst du einen Hausfriedensbruch, der im § 123 im Strafgesetzbuch aufgeführt ist.

Manipulierst du ein Ticket und wirst bei dieser Gelegenheit erwischt, begehst du eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch. Bei Urkundenfälschung wird es für dich richtig teuer. Hohe Geldstrafen und Haftstrafe bis zu fünf Jahren stehen auf diese Straftat.

Fazit

Das Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt und kommt dich und regelmäßig zahlende Gäste unter Umständen teuer zu stehen.
Ob es sich lohnt, für den „Kick“ den mancher Schwarzfahrer hat, straffällig zu werden musst du entscheiden.
Die regulären Fahrtkosten in Kauf zu nehmen, erscheint deutlich angenehmer, als zu einem Straftäter zu werden und große Summen für das erhöhte Beförderungsentgelt, Gerichtskosten und Strafen zahlen zu müssen.