Sexismus im Strafgesetzbuch – Warum gilt der § 183 Abs. 1 StGB nur für Männer?

Wer einen Blick ins deutsche Strafgesetzbuch wirft und dabei auf den § 183 Abs. 1 stößt, wird sich vermutlich verwundert die Augen reiben. Denn dort wird der Tatbestand exhibitionistischer Handlungen geregelt, der gemäß des § 183 Abs. 1 StGB, dem Wortlaut nach nur von Männern begangen werden kann. Da muss und darf die Frage erlaubt sein, was der Gesetzgeber sich bei dieser Formulierung gedacht hat. Zumal im Absatz 4 des Paragrafen Frauen wieder Erwähnung finden.

Warum finden Frauen in § 183 Abs.1 StGB keine Erwähnung?

Auf Kritik im Hinblick auf die sexistisch anmutende Formulierung des § 183 Abs. 1 StGB angesprochen, äußerte sich die deutsche Bundesregierung wie folgt. Exhibitionistische Handlungen würden von Frauen nur in sehr seltenen Fällen begangen und wenn, dann hätten sie nur ausnahmsweise die von gleich gelagerten Handlungen eines Mannes ausgehenden negativen Folgen.

Diese Begründung erscheint äußerst fragwürdig. Desweiteren weist die Bundesregierung darauf hin, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen durchaus durch andere Paragrafen des Strafgesetzbuches geahndet werden könnten. Eine Strafbarkeitslücke gibt es demnach nicht.

Petitionsausschuss fordert Änderung des § 183 Abs. 1 StGB

Eine Petition fordert nun, den § 183 Abs. 1 StGB endlich geschlechtsneutral zu formulieren. Denn die derzeitige Ausformulierung des Paragrafen verstößt nicht nur gegen den Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, der den Gleichheitssatz zum Inhalt hat, sondern ist auch einfach nicht mehr zeitgemäß.

Allein die Tatsache, dass diese Straftat häufiger von Männern als von Frauen begangen wird, rechtfertigt noch lange nicht, dass Frauen in diesem Straftatbestand gar nicht erwähnt werden. Der Nachbesserungsbedarf ist ganz klar erkennbar. Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum eine exhibitionistische Handlung nach § 183 Abs. 1 StGB nur von einem männlichen Täter begangen werden kann. Dritte (insbesondere Kinder) können auch durch das Zuschaustellen weiblicher Genitalien Schaden nehmen. Man darf gespannt sein, wann mit einer Änderung dieses Paragrafen zu rechnen ist.