Zu welchen Anlässen sind Feuerwerke in Deutschland erlaubt? Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen?

Ein schönes Feuerwerk gehört für die meisten Menschen einfach zu Silvester dazu. Doch natürlich gibt es auch innerhalb eines Kalenderjahres verschiedene Anlässe, an denen wir uns ein Feuerwerk als besonderes Highlight wünschen. Doch dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Nicht immer und überall darfst Du nach Lust und Laune ein Feuerwerk zünden. Wir erklären Dir hier, zu welchen Ereignissen ein Feuerwerk erlaubt ist und wo Du die gesetzlichen Grundlagen dafür erfragen und nachlesen kannst.

Feuerwerk: Wer darf wann böllern?

Feuerwerke werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Während Du als Privatperson lediglich Kleinfeuerwerke der Kategorie F1 und F2 selbst zünden darfst, bleiben Großfeuerwerke der Kategorien F4 nur ausgebildeten Pyrotechnikern vorbehalten. Diese dürfen grundsätzlich nur im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen stattfinden.

Während Feuerwerke der Kategorie F1 auch von Kindern ab 12 Jahren gezündet werden dürfen, ist der Abbrand und Erwerb von Feuerwerken F2 ausschließlich volljährige Personen (ab 18 Jahren) gestattet. F2 Feuerwerkskörper dürfen zudem nur in den letzten drei Werktagen des Jahres (i.d.R. 29. bis 31. Dezember) an Privatpersonen verkauft werden. Und auch für das Zünden dieser gelten bestimmte gesetzliche Grundlagen: Du darfst als Privatperson nur am 31. Dezember und 01. Januar böllern.

F2-Feuerwerk außerhalb von Silvester/Neujahr veranstalten

Wenn Du ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester zünden möchtest, benötigst Du dafür von der örtlich zuständigen Behörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. In der Regel handelt es sich dabei um das Ordnungsamt. Grundsätzlich wird Dir diese Genehmigung nur erteilt, wenn Du einen geeigneten Abbrennplatz vorweisen kannst und ein besonderer privater Anlass besteht. Das kann etwa eine Hochzeit, ein Firmenjubiläum oder ein runder Geburtstag sein. Du musst beachten, dass sich die Genehmigung nur auf ein bestimmtes Zeitfenster bezieht, d.h. Du darfst damit nicht vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen. Ausserdem musst Du sicherstellen, dass es spätestens zu einer vorher festgelegten Uhrzeit endet. Besitzt Du eine solche Genehmigung, kannst Du auch außerhalb der gesetzlich geregelten Verkaufstage ( 29. bis 31. Dezember) F2-Feuerwerk erwerben.

Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen?

Den Umgang sowie den Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen wie Feuerwerkskörpern wird im Sprengstoffgesetz (SprengV) geregelt. Diesen gesetzlichen Grundlagen kannst Du alle wichtigen Informationen zu Feuerwerken entnehmen und auch die entsprechenden Ausnahmeregelungen sind dort vorzufinden.