Sonderkündigung für Mobilfunkverträge

Fast jeder hat heute einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, nicht wenige sogar mehrere. In der Regel beträgt die Laufzeit eines klassischen Handyvertrags 24 Monate. Er muss üblicherweise spätestens 3 Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Was ist eine Sonderkündigung?

Bei einer Sonderkündigung darf der Handyvertrag unter bestimmten Umständen vorzeitig gekündigt werden, ohne die gesetzlich festgelegte Wartefrist einhalten zu müssen. Streng genommen gibt es nur 3 Gründe für eine Sonderkündigung.

1. Tod des Vertragsinhabers

Dieser Grund ist offensichtlich, muss jedoch durch die Vorlage eines amtlichen Dokuments (Sterbeurkunde) belegt werden.

2. Privatinsolvenz des Vertragsinhabers

Eine Privatinsolvenz bedeutet, dass die betroffene Person ihrer finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Davon ist auch der Mobilfunkanbieter betroffen, den der Kunde ist zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Kann er dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen und dass durch die Privatinsolvenz belegen, erlischt auch der Mobilfunkvertrag, weil der Kunde seinen Teil des Vertrags nicht mehr erfüllen kann.

3. Nicht erbrachte Leistungen

Dieser Grund für eine Sonderkündigung greift hauptsächlich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands. Wenn Du in einen Ort ziehst, in dem Dein Anbieter kein Netzwerk hat, hast Du das Recht, Deinen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings musst Du den Anbieter vorher darüber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, darfst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wie sieht das bei einem Umzug ins Ausland aus?

Wenn Du innerhalb der EU umziehst, kannst Du Deinen Mobilfunkvertrag weiter wie gewohnt nutzen, weil mittlerweile die Roaming-Gebühren abgeschafft worden sind. Das bedeutet, im EU Ausland, inklusive der Schweiz und Norwegen, kannst Du Dein Handy zu denselben Konditionen nutzen wie in Deutschland.

Was aber, wenn Du in ein Land außerhalb der EU umziehst?

Leider greift in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht nicht eindeutig. Nach Überzeugung vieler Anbieter gilt: Der Kündigungsgrund wegen nicht erbrachter Leistung entfällt in diesem Fall, weil Du ja Deinen Handyvertrag nach wie vor nutzen kannst. Dass dabei für Dich hohe Mehrkosten entstehen, interessiert Deinen Anbieter eventuell nicht. Beim einem Festnetzanschluss hingegen wäre eine Kündingung ohne Weiteres zulässig, denn der Anbieter kann seine Leistung am neuen Wohnort nicht mehr erbringen.

Was kannst Du tun?

In so einem Fall bleibt Dir nichts übrig, als an die Kulanz des Anbieters zu appellieren und ihm die Kündigung Deines Vertrags anzubieten. Wenn Du Glück hast, lässt er sich darauf ein.

Falls nicht, hilft es manchmal, wenn Du Dich an die zuständige Verbraucherzentrale Deines früheren Wohnorts in Deutschland wendest. Von diesen wird auch die Meinung vertreten, dass die regelmäßig im Ausland anfallenden höheren Entgelte im Ausland eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes darstellen und somit eine Sonderkündigung rechtfertigen (siehe z.B. vzhh).

Wie solltest Du kündigen?

Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Vertraue nicht auf eine Kündigung per Hotline, auch wenn sie bequem und günstig ist. Am sichersten ist immer noch eine Kündigung auf dem Postweg. Benutze dafür ein Einschreiben mit Rückschein. Dadurch hast Du einen vor Gericht gültigen Nachweis, dass der Brief zugestellt wurde. Sendest Du die Kündigung per Fax, stelle das Gerät so ein, dass Du am Ende der Übertragung einen Sendebericht erhältst, der ebenfalls als Nachweis der Zustellung dienen kann.