Wie sind Sterbekosten bzw. Beerdigungskosten? Was ist enthalten und was nicht? Was kann man steuerlichen geltend machen?

Was verbirgt sich hinter Sterbekosten und sind diese steuerlich absetzbar?

Verstirbt ein naher Angehöriger, kommt auf die Hinterbliebenen und Erben, neben der Trauerbewältigung, die Organisation der Beerdigung zu. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Kosten zu den Beerdigungskosten zählen, wer diese übernimmt und ob sie steuerlich abgesetzt werden können. Diese Fragen beantworten wir dir hier.

Was zählt zu den Beerdigungskosten?

Unter Beerdigungskosten versteht man alle finanziellen Aufwendungen, die unmittelbar mit der Bestattung, ihrer Formalitäten und der Abwicklung des Nachlasses zu tun haben.

  • Sarg/ Urne
  • Die Kosten der gewählten Bestattungsform, zum Beispiel Feuerbestattung, Erdbestattung
  • Überführungskostent
  • Grabstein
  • Kränze
  • Traueranzeigen und Danksagungen
  • Die Erstanlage des Grabes
  • Grabmiete
  • Kosten für Todesanzeigen, Trauerfeierlichkeiten
  • Kosten für Trauerkleidung der engen Familienangehörigen, sofern diese für die Trauerfeier gekauft wurde.
  • Kosten für den Bestatter

Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Grundsätzlich muss der Erbe die Kosten einer angemessenen Bestattung tragen. Die Totenfürsorge, dass bedeutet das Recht über die Art der Bestattung und den Bestattungsort zu entscheiden, haben die engsten Familienangehörigen.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten seine Bestattung vorgeplant, sind diese Wünsche maßgebend. Verträge, die der Verstorbene vor seinem Tod mit Bestattern, Friedhöfen und zur Anmietung seiner Grabstätte abgeschlossen hat, sind für die Hinterbliebenen bindend und behalten über den Tod hinaus ihre Rechtmäßigkeit.

Wer kann Beerdigungskosten steuerlich geltend machen?

Beerdigungskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Dies wirkt sich zum Beispiel positiv auf die zu zahlende Erbschaftssteuer aus.

  • Die Steuervorteile kann ausschließlich derjenige geltend machen, der die Kosten getragen hat.
  • Das Erbe muss geringer sein, als die Höhe der Beerdigungskosten.
  • Die Beerdigungskosten müssen angemessen sein. Stand 2017 geht das Finanzamt von einem Betrag aus, der bei 7500 Euro liegt.
  • Die Höhe, die geltend gemacht werden kann, hängt unter anderem vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.

Welche Kosten können geltend gemacht werden und welche nicht?

Nicht alle Kosten, die zu den Beerdigungskosten gehören, können geltend gemacht werden.
Die Bewirtung der Trauergäste wird nicht anerkannt. Auch Trauerkleidung fließt nicht in die steuerlichen Abzüge ein.
Eine Umbettung und eine dauerhafte Grabpflege nach der Erstanlage werden nicht anerkannt.

Andere Kosten, die im Zuge eines Todesfalls entstehen können, kannst du beim Finanzamt angeben.
Die Kosten für die Wohnungsreinigung, Zahlungsrückstände des Verstorbenen, die beglichen werden müssen, und Zinsen für ein Darlehen, das du für die Beerdigung aufnehmen musstest, werden berücksichtigt.

Wie berechne ich den Betrag, den ich in der Steuererklärung angeben kann?

Du musst das Erbe von den Beerdigungskosten abziehen. Der Betrag, der übrig bleibt, kann beim Finanzamt angegeben werden.

Um das Erbe zu berechnen müssen alle vorhandenen Barwerte und Sachwerte berücksichtigt werden. Bargeld, Konten, Versicherungen und Schmuck zählen ebenso dazu, wie Immobilien und Aktien.