Braucht man einen Führerschein für das „Seniorenmobil“? Wer darf so einen elektrischen Fahrstuhl benutzen?

Auf Deutschlands Straßen sind die kleinen Scooter immer häufiger zu sehen. Mit diesen auch Seniorenmobil genannten Fahrzeugen sind vor allem ältere Menschen mit Gehbehinderung unterwegs. Sie erledigen ihre Einkäufe, nehmen Termine bei Ärzten wahr und besuchen Freunde. Eine gute Sache, aber welche Regeln gelten für diese elektrischen Fahrstühle im Straßenverkehr? Braucht man für einen Krankenfahrstuhl einen Führerschein?

Was ist ein Krankenfahrstuhl

Die Definition ist dank sich weiterentwickelnder Technik ebenfalls im Wandel begriffen. Aktuell gelten folgende Anforderungen:

  • nur ein Sitz
  • Elektroantrieb
  • für den Gebrauch durch körperbehinderte Personen bestimmt
  • maximal 110 cm breit
  • Höchstgeschwindigkeit maximal 15 km/h
  • ein Leergewicht (mit Batterie, ohne Fahrer) unter 300 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht unter 500 kg

Braucht der Fahrer einen Führerschein?

Die gute Nachricht ist, ein Führerschein und eine ähnliche Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich, auch kein Behindertenausweis. Frühere Regelungen sahen einen Nachweis vor, das ist jetzt nicht mehr der Fall. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 15 Jahre. Wenn das Fahrzeug nicht schneller als 10 km/h fahren kann, darf auch ein jüngeres Kind fahren.

Muss ein Krankenfahrstuhl versichert werden?

Jein. Liegt die durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 6 km/h, ist eine Versicherung nicht zwingend vorgesehen. Bei Seniorenmobilen, die schneller fahren können, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Verursacht der Fahrer mit seinem Elektromobil einen Schaden, ist der durch die Haftpflicht abgedeckt, vergleichbar mit Mofas und Rollern.

Muss das Fahrzeug angemeldet werden?

Nach aktuellem Recht besteht keine Zulassungspflicht für elektrische Krankenfahrstühle, es fallen auch keine Steuern an. Aber Vorsicht! Wer technische Veränderungen an seinem Scooter vornehmen lässt, sollte genau prüfen, ob hier noch die Voraussetzungen für die Befreiung von Zulassungs- und Steuerpflicht erfüllt sind. Die Zulassungsbehörde muss das Fahrzeug dann neu einordnen. Wenn beispielsweise durch den Umbau die Höchstgeschwindigkeit erhöht wird, kann sich die Fahrzeugklasse ändern. Unter Umständen sind dann auch Zulassung und Fahrerlaubnis erforderlich.

Wo darf man mit dem Krankenfahrstuhl fahren?

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Führen eines Krankenfahrstuhls mit Elektro-Motor auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Wenn die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird, so darf man den Scooter auch auf Gehwegen benutzen. Bei der Fahrt auf dem Gehweg ist der Fahrer dann rechtlich gesehen ein Fußgänger. Mit Schrittgeschwindigkeit sind auch Fußgängerzonen zugänglich und an Zebrastreifen hat das Elektromobil Vorrang. Fahrzeuge müssen anhalten, um es die Straße überqueren zu lassen.

Übergangsregelungen

Für Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h gelten andere Regeln. Für den Kleinst-Pkw wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Allerdings gelten noch einige Übergangsregelungen. Wer nach den alten Vorschriften eine Prüfbescheinigung erworben hat, kann die auch weiterhin nutzen, der Erwerb eines neuen Führerscheins ist in solchen Fällen nicht notwendig.