Wenn man Zwillinge bekommt, (wann) kann es notwendig sein einen Zwilling abzutreiben? Ist das überhaupt möglich?

In einer Schwangerschaft mit Zwillingen, die als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, kann natürlich allerhand passieren. Ist die Gesundheit eines ungeborenen Kindes gefährdet, muss eventuell eine Abtreibung vorgenommen werden. Doch geht das bei Zwillingen so einfach?

Tatsächlich ist eine Reduktion möglich

Ist eine Frau mit Zwillingen schwanger und es ergeben sich Komplikationen, kann auch ein Kind abgetrieben werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn somit das Überleben von Mutter und dem anderen Baby gewährleistet wird oder wenn das betroffene Kind schwere Beschädigungen und / oder Missbildungen aufweist. Diese Indikatoren werden auch als kindliche Indikation bezeichnet.

Ebenso ist eine Abtreibung möglicherweise sinnvoll, wenn die Schwangerschaft sich als gefährlich für das Leben der Mutter herausstellt. Dieser Fall wird auch medizinische Indikation genannt. Doch nicht nur im natürlichen Verlauf der Schwangerschaft kann eine Abtreibung gegeben sein. Manchmal wird sie auch nötig, wenn sich die Frau beispielsweise künstlich befruchten lässt, etwa wenn die Befruchtung der Eizelle im Glas stattfindet und dann der Frau eingesetzt wird. Nistet sich dann der Embryo falsch ein, etwa am Ausgang des Eileiters, ist eine frühzeitige Entfernung notwendig, um eine Schwangerschaft ohne Komplikationen zu gewährleisten.

Risiko für den verbliebenen Zwilling

Eine solche Abtreibung, aus welchem Grund auch immer sie erfolgen muss, birgt natürlich auch Risiken. So kann es in 25% aller Fälle vorkommen, dass der gesunde Zwilling ebenfalls abgetrieben wird oder verblutet. Prinzipiell ist die Abtreibung eines Kindes bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Allerdings muss ein Beratungstermin in Anspruch genommen werden, dort wird die Schwangere ausführlich beraten. Zwischen dem Beratungstermin und der entsprechenden Abtreibung müssen drei Tage liegen. Bei einem Sonderfall, also wenn ein Zwilling schwer geschädigt oder lebensunfähig ist, kann ein Schwangerschaftsabbruch bis in die 22. Schwangerschaftswoche erfolgen, dieser Vorgang wird auch als Fetozid bezeichnet, da hier der Fötus gezielt im Mutterleib getötet wird.

Emotional belastend

Besonders wenn bei einer Zwillingsschwangerschaft ein Fötus abgetrieben werden muss, da es schwere Behinderungen etc. aufweist, bedeutet dies eine schwere, emotionale Herausforderung für die werdenden Eltern. Als Außenstehender wirst du diese Situation niemals nachempfinden können.

Daher sollten sich vor allem die Familienmitglieder oder auch Freunde und Bekannte sehr zurückhalten und versuchen, Trost zu spenden. Sprüche wie: „Ach, ihr habt ja zum Glück noch ein Kind“ oder „Es ist eben besser so“, sind hier keineswegs angebracht und auch nicht hilfreich. Stattdessen verletzen diese Worte die Eltern mitunter sehr.

Auch der behandelnde Frauenarzt/die Frauenärztin, die in Normalfall die Krankheit oder Behinderung als erster/erste feststellt, muss genügend Feingefühl besitzen, die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen, wie es um ihr ungeborenes Kind steht. Zudem ist es wichtig, die Eltern mit entsprechenden Informationen zu versorgen und nicht einfach so aus der Praxis zu entlassen. Somit ist Feingefühl von verschiedenen Personen gefordert.