Einschlägig vorbestraft? – Was bedeutet dieser Ausspruch bei Gerichtsverfahren?

Wer als Angeklagter, Zeuge und Zuhörer bei einem Gerichtsverfahren anwesend ist, hört kurz vor der Urteilsverkündung und im Laufe des Verfahrens den Begriff „Einschlägig vorbestraft“. Was dieser Begriff zu bedeuten hat und wie er Einfluss auf die Urteilsfindung nimmt, erfährst du hier.

Einschlägig vorbestraft! – Kein Begriff, der im Strafgesetzbuch verankert ist!

Als einschlägig vorbestraft, gilt ein Straftäter in der Regel, sofern er wiederholt wegen der gleichen Deliktart straffällig geworden ist.
Wirst du regelmäßig bei einem Diebstahl erwischt, giltst du als Wiederholungstäter oder als einschlägig vorbestraft. Natürlich nur, wenn zu deinen Straftaten rechtskräftige Verurteilungen bestehen.

Im Normalfall bezieht sich diese einschlägige Vorstrafe auf ein sich wiederholendes Delikt. Ein paar Richter beziehen diese Vorstrafen in ihrer Verurteilung auch dann ein, falls du zum Beispiel mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurdest und später bei einem Raub erwischt worden bist.

Diesen Einfluss hat der Begriff einschlägig vorbestraft auf das zu erwartende Strafmaß!

Grundsätzlich erhöht dieser Zusatz das zu erwartende Strafmaß.

Lässt sich aus Vorverurteilungen für eine Deliktart erkennen, dass der Straftäter durch die Verurteilungen keine Lehre angenommen hat und munter seine Diebstähle begeht, muss er mit einer härteren Verurteilung rechnen. Begeht ein Straftäter regelmäßig die gleiche Straftat und gilt als Wiederholungstäter, wird das Strafmaß deutlich höher ausfallen, als dies bei Ersttätern der Fall ist.

Der Bundesgerichtshof erweitert den Begriff einschlägig vorbestraft und erklärt, dass der Begriff für eine schärfere Strafzumessung auch dann eingesetzt werden kann, falls der Straftäter zum Beispiel von regelmäßig geahndeten Diebstählen zu einer Körperverletzung wechselt. Diese Tatsache ist nicht unumstritten. Eine Erhöhung des Strafmaßes wird mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschöpft.

Können alle Straftaten berücksichtigt werden für eine Bewertung als einschlägig vorbestraft?

Soll ein Straftäter als einschlägig vorbestraft eingestuft werden? Dafür dürfen lediglich Straftaten herangezogen werden, über die ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ein Verfahren, das wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist, darf nicht in die Bewertung einbezogen werden. Des Weiteren muss im Regelfall die Straftat, die einbezogen werden soll, vor der neuen Aburteilung geahndet worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf das laufende Verfahren in die Einstufung zum Wiederholungstäter einbezogen werden.

Was soll mit dem Begriff erreicht werden?

Das Strafgesetzbuch gibt für bestimmte Straftaten Strafrahmen vor. In diesem Strafrahmen können Richter entscheiden, wie hoch die Strafe ist, die der Angeklagte zu verbüßen hat. Ein Diebstahl kann mit Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden. Abhängig von der Schwere des Vergehens. Allgemein geht man davon aus, dass ein Straftäter, der wiederholt wegen des gleichen Deliktes straffällig geworden ist, sich nicht von einer Geldstrafe und geringen Haftstrafe von erneuten Delikten abhalten lässt.In diesen Fällen wird das Strafmaß bis zum Schluss ausgeschöpft, um dem Täter deutlich zu machen, wie die Folgen für sein Verhalten aussehen.