Ab wann dürfen minderjährige Kinder von zu Hause ausziehen und alleine wohnen?

Eine Ausbildung oder ein Studium in einer neuen Stadt, Konflikte mit den Eltern oder der Wunsch nach einem selbstständigen Leben. Diese Gründe und noch viele mehr können Grund für einen Auszug aus dem Elternhaus sein. Dabei stellt sich aber, sowohl für die Kinder, als auch für die Eltern die Frage, ab welchem Alter Kinder von zu Hause ausziehen dürfen.

Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder

Wenn du von zu Hause ausziehen möchtest, aber noch nicht volljährig bist, haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich. Das bedeutet, dass deine Eltern die Entscheidungsgewalt darüber haben, wo du wohnst. Somit ist es für dich, wenn du unter 18 Jahre alt bist, theoretisch nicht möglich, von zu Hause auszuziehen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann deinen Eltern lediglich durch das Familiengericht entzogen werden. Allerdings geschieht dies meist nur in Ausnahmefällen. Solche Ausnahmefälle sind dann gegeben, wenn dein Wohl, also das Kindeswohl, gefährdet ist. In diesen Fällen kann also das Familiengericht darüber entscheiden, ob du bereits mit 16 Jahren ausziehen darfst.

Die Zustimmung der Eltern ist maßgeblich

Ab deinem 16. Geburtstag hast du theoretisch das Recht, von zu Hause auszuziehen. Allerdings benötigst du dafür die Zustimmung deiner Eltern. Ob deine Eltern deinem Wunsch zustimmen und dich von zu Hause ausziehen lassen, kannst nur du allein mit deinen Eltern klären.

Dein Wohlergehen muss in deiner eigenen Wohnung gesichert sein

Stimmen deine Eltern deinem Auszug zu, ist es damit aber noch nicht getan. Wenn du noch minderjährig bist, wird das Jugendamt möglicherweise feststellen wollen, ob es dir in deinen eigenen vier Wänden gut geht. Kommt das Jugendamt allerdings zu dem Schluss, dass du nicht in der Lage bist, allein zu wohnen oder dein Wohlergehen in Gefahr ist, kann es dich ohne weiteres wieder bei deinen Eltern einquartieren. In einigen Fällen kann es aber auch dazu kommen, dass du in einer anderen Einrichtung, wie etwa im Jugendheim oder in einer betreuten Wohngruppe, untergebracht wirst.

Trotz Auszug besteht das Aufenthaltsbestimmungsrecht weiter

Auch wenn deine Eltern deinem Auszug zugestimmt haben – sie können ohne weiteres darüber verfügen, wo du dich aufhalten darfst und wo nicht. So kommt es nicht selten dazu, dass Minderjährige von ihren Eltern in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft untergebracht werden, die nur wenige Meter vom Elternhaus entfernt ist. Ist dies bei dir der Fall, wirst du womöglich nur sehr eingeschränkt selbstständig und unabhängig leben können.

Als Minderjährige/r bist du nie vollkommen unabhängig

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, bist du lediglich beschränkt geschäftsfähig. Somit wirst du den Mietvertrag für deine neue Wohnung nicht selbst unterschreiben können, sondern deine Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter benötigen. Auch die Unterschriften, die beim Stromversorger, der Telefongesellschaft und dem Internetanbieter getätigt werden müssen, kannst du nicht selbst leisten. Für diese Dinge wirst du noch immer deine Eltern brauchen.