Verbeulte Pfanddosen? – Gilt der Pfand und wenn nicht, was solltest du tun?

Seit im Jahr 2003 Pfand auf Einwegflaschen und Dosen eingeführt wurden, hat sich der Müll, der durch diese Produkte entstanden ist, sichtbar verringert. Die Verletzungsgefahr für Kinder und Tiere durch defekte Dosen war hoch.

Zum Dosenpfand stellen viele sich eine Frage: Wie verhält es sich mit verbeulten Dosen? Müssen diese Dosen angenommen werden oder hilft nur noch die Entsorgung im gelben Sack? Hier beantworten wir dir diese Frage.

Der Weg zum Einwegpfand – Ziel erreicht?

Der Grund für die Einführung des Einwegpfands war die bessere Erfüllung einer Mehrwegquote. 72 Prozent der im Umlauf befindlichen Rohstoffe sollten dem Recycling und der Wiederverwertung zugeführt werden. Weil die Quote nicht erreicht war, führte die Bundesregierung das Einwegpfand ein.

Ziel der Aktion war unter anderem die Förderung von Mehrwegflaschen, um Müll zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Insgesamt ist die Reduzierung von Plastikmüll nicht erreicht worden. Trotzdem hat das Pfandsystem bewirkt, dass Einwegverpackungen regelmäßiger recycelt werden. Bei Dosen, die unter anderem aus Aluminium bestehen, ist ein deutlicher Rückgang in ihrer Verwendung aufgetreten.

Dose verbeult! – Rücknahme verweigert?

Weil eine Dose verbeult ist, verliert sie das Pfand nicht. Der Einzelhandel setzt zum Sammeln der Dosen Maschinen ein, die anhand des Strichcodes erkennen können, welcher Pfandwert vorgesehen und ob diese Dose pfandpflichtig ist. Bei verbeulten Dosen lässt sich dieser Strichcode nicht ablesen.

Der Händler ist verpflichtet, den Pfand der auf der Dose liegt auszuzahlen. Liest das Gerät die Dose wegen der Beschädigung nicht aus, muss das Personal die Dose annehmen. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, um was für eine Getränkedose es sich gehandelt hat. Befindet sich auf der Dose keinerlei Kennzeichen zum Identifizieren ihrer Art, ist das Pfand hinfällig und die Dose gehört in den Restmüll.

In welchen Fällen müssen Händler Einwegverpackungen nicht annehmen?

Regulär müssen Händler, die Pfand-Einwegverpackungen verkaufen, die Verpackungen zurücknehmen. Es ist unerheblich, ob diese Verpackung vom Händler angeboten wird oder von einem anderen Anbieter stammt. Eine Ausnahme gilt, falls der Händler ausschließlich Mehrweg anbietet und sofern das Ladengeschäft eine Verkaufsfläche unter 200m² hat. In diesem Fall darf der Händler die Annahme von Pfanddosen und Pfandflaschen, die nicht in seinem Sortiment sind, verweigern.

Fazit:

Das Pfand auf Einwegverpackungen führte man ein, um Umwelt und Ressourcen zu schonen. Im Fall der Dose ist ein Teil dieses Ziels erreicht worden. Sie werden in geringerer Anzahl produziert. Diejenigen, die in den Handel gelangen und über Einwegsysteme zurückgeführt werden, gelangen in eine sinnvolle Wiederverwertung. Für dich und die Umwelt lohnt es sich auf alle Fälle, die verbeulte Dose zurückzubringen.