Stehen Fehltage im Abi-Zeugnis? (Was ist mit Fehltagen in der 11., 12. und 13. Klasse?)

Es gibt wohl kaum einen Schüler oder Studenten, der nicht mal ab und zu vom Unterricht abwesend ist. Meistens steckt eine Krankheit dahinter, manchmal auch andere Probleme. Fehltage auf dem Abschlusszeugnis können noch jahrelang für Ärger sorgen.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Alle, die sich mit dem Thema Fehltage beschäftigen, sollten zunächst einmal beachten, dass das Schulwesen in Deutschland eine Angelegenheit der Bundesländer ist. Es gibt keine einheitliche Regelung der Bundesregierung. Für Rheinland-Pfalz gelten andere Bestimmungen als für Berlin. Im Allgemeinen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Fehltage auf den Zeugnissen der 11., 12. und 13. Klasse vermerkt sind. Dabei wird zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden unterschieden.

Die Situation bei Abschlusszeugnissen

Anders sieht die Lage bei Abschlusszeugnissen aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Abi-Zeugnis, ein Zeugnis der Mittleren Reife oder das Ausbildungszeugnis eines Azubis handelt. Alle diese Dokumente sind wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen, die Gültigkeit für das ganze Leben haben. Auf derartigen Dokumenten dürfen keine Fehltage vermerkt sein, weil das zu Diskriminierung und ungerechter Behandlung führen kann. Personalchefs prüfen bei jeder Bewerbung die Abschlusszeugnisse sorgfältig. Bewerber mit vielen Fehlstunden gelten bei ihnen als unzuverlässig und haben nur geringe Chancen, den begehrten Job zu bekommen.

Für Abschlusszeugnisse gilt der Grundsatz, dass darin keine Vermerke enthalten sein dürfen, die den Inhaber benachteiligen oder diskriminieren. Mehreren Gerichtsurteilen zufolge handele es sich beim Eintrag von Fehlzeiten auf einem Abschlusszeugnis um datenschutzrechtlich sensible Angaben, die auf dem Zeugnis nichts verloren hätten, weil sie zu ungerechter Beurteilung und Diskriminierung führen können.

Was tun, wenn Fehltage auf dem Abi-Zeugnis stehen?

Das müssen sich Betroffene nicht gefallen lassen. Als erste Maßnahme sollten sie sich an die Schule wenden, die das Zeugnis ausgestellt hat und eine Korrektur oder die Löschung der Fehlzeiten verlangen. Wenn das nichts bringt, sollten die Betroffenen den Rechtsweg einschlagen und vor Gericht ziehen. Derartige Verfahren waren schon häufig erfolgreich und die jeweilige Schulbehörde wurde dazu gezwungen, ein neues Abschlusszeugnis auszustellen, in dem keine Fehlstunden mehr vermerkt waren. Die Anstrengung und Kosten lohnen sich durchaus, geht es doch um die berufliche Zukunft des Abiturienten.