Die verwirrende Welt der Patente: Kann man Abkürzungen patentieren lassen?

Wer ein Patent auf etwas hat, darf einem Anderen die Nutzung seiner Erfindung in Deutschland für bis zu 20 Jahre untersagen. Aber was darf man überhaupt alles patentieren lassen? Und was für verrückte Patente gibt es?

Was man (nicht) patentieren lassen darf

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich fast alles patentieren lässt, was in irgendeiner Weise unterscheidungsfähig ist. So ist „ZDF“ als Abkürzung für „Zweites Deutsches Fernsehen“ als Wortmarke patentiert. Eine gängige Abkürzung hingegen, die kein Alleinstellungsmerkmal für den Patentierenden hat, lässt sich nicht als Patent anmelden.

Hierzu muss jedoch noch gesagt werden, dass es sich im Falle einer Abkürzung, die gleichzeitig als Wort eine andere Bedeutung hat, anders verhält. So zum Beispiel bei dem „BUND“ als Abkürzung für den „Bund für Umwelt- und Naturschutz“. „Bund“ hat jedoch auch die Bedeutung eines Bündnisses verschiedener Menschen zu einer Gruppe. Hier wäre ein Patent möglich, da es sich um eine andere Kategorie, beziehungsweise eine andere Bedeutung handelt. So würde sich „Apple“ als Patent auch nicht anmelden lassen, wenn es in die Kategorie „Obst und Gemüse“ eingeordnet werden würde. Als Computermarke jedoch ist das Wort unterscheidungsfähig und hat ein Alleinstellungsmerkmal.

Ansonsten nicht patentieren lassen sich zum Beispiel Tierarten, bloße Entdeckungen, Genmanipulationen oder auch medizinische Verfahren. So soll verhindert werden, dass es zu einem Stillstand kommt, oder Patienten durch ein vorliegendes Patent die Heilung verwehrt bleibt.

Skurrile Patente aus unserer Zeit

Bei verrückten Patenten landet man schnell wieder bei den großen Tech-Giganten unserer heutigen Zeit. So ließ Apple sich zum Beispiel die „Bag“ patentieren. Eine einfache weiße Papiertüte mit zwei Tragegriffen – besonders reißfest und aus 60 % recyceltem Material soll sie sein.

Ein anderes Beispiel ist das „Arrangement eines Fotostudios“, patentiert von Amazon. Durch den Aufbau soll ein Mensch vor einem weißen Hintergrund ohne Schatten fotografiert werden können.

Auch Google erregt immer wieder Aufsehen durch seltsame Patente, so zum Beispiel 2001: Eine durch die Schuhe betriebene Nackenmassage soll den Träger beim Laufen verwöhnen.

Um 1960 gab es einen weiteren verrückten Wettstreit um ein Patent: Zwei Technologien, genannt AromaRama und Small-O-Vision, zielten darauf ab, einen Besucher im Kinosaal Effekte nicht nur sehen, sondern auch riechen zu lassen. Damals floppte die Technologie, aber vielleicht wird sie ja heute, zu Zeiten von 3D-Kinos, wieder ins Leben gerufen?