Eigenmächtiger Urlaubsantritt – was sind die Folgen bei Urlaub ohne Zusage vom Chef?

Der Urlaub wird auch die schönste Jahreszeit genannt. Viele freuen sich das ganze Jahr über darauf und planen lange im Voraus wo sie hinfahren und was sie am Urlaubsort machen wollen. Wird der Urlaub aber eigenmächtig angetreten, kann das großen Ärger mit sich bringen.

Was bedeutet eigenmächtiger Urlaub?

Per Gesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Darüber hinaus ist in Tarifverträgen der Urlaub geregelt. Das Problem besteht darin, dass Arbeitnehmer zwar einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, sie aber mit dem Arbeitgeber den genauen Zeitpunkt abstimmen müssen.

Das ist notwendig, damit es nicht zu Einschränkungen oder gar Stillstand der Produktion kommt. Deswegen gibt es in den meisten Firmen eine Urlaubsliste, in die sich die Arbeitnehmer eintragen müssen. Wird der Urlaub genehmigt, entsteht daraus ein Vertrag, den beide Seiten einhalten müssen. Tritt der Arbeitnehmer dagegen den Urlaub ohne Genehmigung des Arbeitgebers an, handelt er eigenmächtig.

Was sind die Folgen des eigenmächtigen Urlaubs?

Das kommt ganz auf die individuelle Situation an. Im Extremfall kann ein eigenmächtiger Urlaubsantritt sogar zur fristlosen Kündigung führen. Derartige Fälle wurden schon mehrfach vor Arbeitsgerichten verhandelt und jedes Mal wurde die Kündigung als wirksam erklärt. Wenn durch den eigenmächtigen Urlaubsantritt dem Arbeitgeber größere Schäden entstehen, beispielsweise weil Bestellungen nicht rechtzeitig ausgeliefert werden können oder Maschinen still stehen müssen, weil das Bedienpersonal im Urlaub ist, zieht das fast unweigerlich eine fristlose Kündigung nach sich. Sind die Folgen weniger schwerwiegend, muss der Arbeitnehmer zumindest mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen.

Das gilt übrigens auch, wenn der Urlaub nicht nur eigenmächtig angetreten, sondern auch auf eigene Faust verlängert wird. Das betrifft aber nicht Arbeitnehmer, die wegen plötzlicher Erkrankung, Unfall oder Ausfall des Transportmittels nicht rechtzeitig die Arbeit antreten können.

Welche Anlässe führen zum eigenmächtigen Urlaubsantritt?

Das sind vor allem Familienfeiern, die nicht auf festgelegtes Datum fallen, für das lange im Voraus Urlaub geplant werden kann. Jeder weiß zum Beispiel, wann Oma ihren 75. Geburtstag feiert oder die Eltern ihre Silberhochzeit begehen. Hochzeiten oder Taufen kann man dagegen nicht schon Monate vorher auf den Tag genau festlegen.

Häufig buchen Arbeitnehmer auch Urlaubsreisen, weil sie als Frühbucher einen guten Rabatt bekommen können. Die Reise wird daher gebucht, ohne zu warten, ob der Chef den Urlaubsantrag genehmigen wird oder nicht. Wenn er nicht genehmigt wird, besteht eine große Versuchung, trotzdem in den Urlaub zu fahren. Kann die Reise nicht angetreten werden, weil der Urlaub nicht genehmigt wurde, ist das nämlich kein Stornierungsgrund, der von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt wird. Die Kosten werden nicht zurückerstattet, weil die Stornogebühren den größten Teil des Preises ausmachen.

Rechtzeitig reden

Das kann viele Probleme vermeiden. Wer unbedingt zu einem bestimmten Termin Urlaub benötigt, sollte rechtzeitig vorher mit dem Chef reden und seine Gründe erläutern. In vielen Fällen hat er ein Einsehen und genehmigt den Urlaub doch noch. Falls nicht, muss der Arbeitnehmer abwägen, ob es sich lohnt, wegen eines eigenmächtigen Urlaubs den Job zu riskieren.